Gernsbach leuchtet – 6 Monate, von 6.01 Uhr – 21.59 Uhr

Fassadenbeleuchtung und das Recht

Gernsbach an der Murg in Baden-Württemberg ist reich gesegnet mit einer wunderschönen Altstadt, die nach einem Stadtbrand 1787 von dem einflussreichen badischen Baumeister Friedrich Weinbrenner geplant und wiederaufgebaut wurde. Die Gernsbacher Altstadt hatte ähnlich viel Glück aus dem Bombenkrieg unbeschädigt hervorzugehen wie das benachbarte Baden-Baden. Der historische Bestand darf als äusserst bemerkenswert bezeichnet werden. Da liegt es nahe, die Fassaden der herausragenden Bauwerke wie das Alte Rathaus von 1617 / 18 in der Nacht zu beleuchten und dessen Bedeutung hervorzuheben. Die Gernsbacher Bürgerstiftung hat sich dafür ausgesprochen und macht sich dafür stark.

Diese Idee wäre sicherlich eine Aufwertung der Altstadt. Beleuchtung von herausragenden Gebäuden erfand das 20. Jahrhundert. Alle Städte leuchteten. Doch in Baden-Württemberg schränkt das Naturschutzgesetzt die Beleuchtung massiv ein. Gebäude dürfen nur noch zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März von 6.01 – 21.59 Uhr angestrahlt werden. Für die restliche Zeit gilt das Verbot. Vgl. Baden-Württembergische Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 § 21 (2) in der Fassung vom 7. Februar 2023

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