Gemeindereform 2.0 in Baden-Württemberg

Wer die Geister der 1970er Jahre ruft, sollte zumindest daran denken, was sie angerichtet haben.

Vor über 50 Jahren vollzogen sich auch in Baden-Württemberg sehr emotional Gebiets- und Gemeindereformen. Zweidrittel der ehemals bestehenden Gemeinden gaben durch Zusammenführung an zentrale Ortsverwaltungen ihre Souveränität ab. Bundespolitisch gingen diese Reformen auf das Bundesraumordnungsgesetz vom April 1965 zurück, das auf zukünftige Effizienz unter zentralen Verwaltungseinheiten setzte. Während beispielsweise im Freistaat Bayern diese Reform im wesentlich zentral top-down ausgeführt wurde, ohne Partizipation von Bürgern, entschied sich Baden-Württemberg für eine sanftere partizipative Art. Die reformatorische Methode hieß „gelenkte Freiwilligkeit“. Durch Bürgeranhörungen, finanzielle Anreize schafften viele Kommunen ihre Souveränität ab. Während es in Bayern zu Protesten und sogar Gewalt kam, aufgrund von Einsätzen der Polizei mit Hundertschaften gegen Bürger, gab es diese harten Verwerfungen im sanft reformierten Baden-Württemberg nicht. Gemeindeteile behielten oft ihre Schulen, ihre Friedhöfe, ihre Freibäder und sogar demokratisch gewählte Ortschaftsräte und Ortsvorsteher konnten juristisch eingesetzt werden, die eine heimelige Atmosphäre des alten Gemeinderats zauberten. Das war sicherlich klug. 

Seit bald 30 Jahren sind nun auch die letzten Verwerfungen in Bayern bereinigt, die Folgen der Gebiets- und Gemeindereform sind zwar unschön, denn die Verluste von Identität und der Gewinn von Unbehagen ist immer noch zu spüren. Geschweige denn von Vertrauen in die Demokratie oder in diejenige Partei, die für diese Gebiets- und Gemeindereform stand. Aber selbst in Bayern gab es Erfolge gegen die Regierung: Zumindest eine Gemeinde im Allgäu gewann ihrer Souveränität in den 1990er Jahre wieder. Die freien Wählergruppen, die sich in Bayern nun zu den Freien Wählern zusammengeschlossen haben, entspringen mitunter diesem Misstrauen und dem Unbehagen gegen die über lange Jahrzehnte regierende Partei in Bayern. 

In Baden-Württemberg war das offensichtlich anders. Dort schien durch die sanfte Reform das Unbehagen nicht in einem vergleichbaren Maße Bestand zu haben, aber strukturell wurden Langzeitfolgen implementiert: Die Ortsteile behielten ihre Schwimmbäder, ihre Kultureinrichtungen, Vereinsheime, Friedhöfe, Feuerwehren, Schulen, Kindergärten, die in Bayern einfach radikal abgeschafft und zentralisiert wurden. 

Lange Zeit ging in Baden-Württemberg diese strukturelle Dysfunktionalität im Sinne der Gebiets- und Gemeindereform gut. Hohe Kosten konnte bewältigt werden. Das hatte sehr wohltuende Auswirkungen auf die einzelnen Ortsteile im Bereich des lokalen Gemeinschaftsgefühls beispielsweise. 

Heute im Zeitalter der Überschuldung, der klammen Gemeindekassen beginnt die Gemeindereform 2.0. Die sanfte BW-Reform der 60er und 70er Jahre frisst ihre eigenen Kinder. Was damals nicht wie in Bayern radikal getilgt wurde, wird heute mit einem Verweis auf die schlechten Gemeindefinanzen zentralisiert. Vorzüge der Kostenminderung werden als nachhaltige Konsolidierung und Zukunftsträchtigkeit gepriesen. An die vielen anderen Folgen wird nicht gedacht, obgleich sie sichtbar würden, schauten die Gemeinderäte zurück auf die Gebiets- und Gemeindereform des letzten Jahrhunderts. Möglicherweise wird die Konsolidierung der Gemeindefinanzen nachhaltig sein, aber die Folgen sind es auch. Wer die baden-württembergische „gelenkte Freiwilligkeit“ bavarisiert, sollte durchaus ab und an einen Blick zurückwerfen.

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