Frauen und die Authentizität des Memminger Fischertags

Memmingens neue Fischerinnen
Über die Authentizität des Memminger Fischerfests 

Memmingen, diese beeindruckende Stadt mit ihrem umfassenden historischen Bestand hat ein Ritual, das Ausfischen des Stadtbachs. Es war gerade in der Frühen Neuzeit eine unerlässlich wichtige Angelegenheit. Denn wer glaubt, es habe beispielsweise um 1700 keine Wasserverschmutzung gegeben, irrt. Die Bäche der Reichstädte mussten jährlich gereinigt werden, weil sie voller Schmutz, großteils abgelagerter Kot, zu einer veritablen Gefahr wurden. Erhöhte sich die Sohle der Stadtbäche durch den Schmutz, wurden bei umfangreichen Niederschlägen die Überschwemmungsgefahr und der Schaden für die Stadt größer. Also mussten die Ablagerungen aus dem Bett des Stadtbachs herausgeholt werden. Wasser für den Bach stammt in Memmingen aus dem Beninnger Ried. Der Stadtbach, die Memminger Ach, entwässerte und entwässert es noch heute. Das Ried liegt zwischen Beninngen und Memmingen. Die Memminger Ach war Teil einer leider nicht mehr erhaltenen Wasserkunst und gehörte zu den Sieben Memminger Wahrzeichen. In Augsburg wurde eine noch komplexeres Wasserkunst aufgrund ihres Erhaltungszustands zum UNESCO-Welterbe erhoben. Memmingen hingegen hat die Wasserkunst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entfernt. Übrig geblieben ist der Stadtbach, der bis heute wegen der Ablagerungen gereinigt werden muss. Gegenwärtig nicht mehr wegen der Fäkalien. In Augsburg fällt die Reinigung traditionell immer noch zwei Mal im Jahr an. Auch wenn die Verschmutzung nicht mehr so schwerwiegend ist wie in früheren Zeiten, als es noch keine Kanalisation gab. Während in Augsburg kein Aufheben bezüglich der Reinigung gemacht wird, ritualisierte sich in Memmingen diese jährliche Pflege des Stadtbachs. Sie oblag im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation den Zünften, die auch die Hauptnutznießer des Bachs waren. So institutionalisierte sich das Fischerfest. Bevor der Stadtbach abgelassen werden konnte, um ihn von den Ablagerungen zu befreien, mussten die Fische herausgeholt werden. Entgelt der Mühen der Zünfte waren sie. Das Ausfischen, dessen ritueller Pflege sich im 20. Jahrhundert ein Verein angenommen hatte, wurde durch eine Satzung reglementiert. Natürlich waren es um 1900 Männer, die ausfischen durften, keineswegs Frauen. Es dürfte verständlich sein, warum das so war. Es gab keine Gleichstellung. Aber auch historisch-traditionell waren die Zünfte im alten Reich männerdominiert. Frauen traten rechtlich oft nur dann in Erscheinung, wenn sie die Zunftgerechtigkeit ihrer Männer erbten, neu heirateten und sie dem neuen Mann übertrugen. Das exklusive System der Zünfte ließ wenig Spielraum. Die Pflege des Stadtbachs war damit Männersache – eine nicht ganz angenehme wohl obendrein. 

Nun gab es gerade in diesen Tagen ein noch nicht rechtsgültiges Gerichtsurteil: Auch Frauen dürfen ausfischen, Tradition wiege nicht so schwer wie Gleichberechtigung. Für Traditionalisten dürfte das sicherlich ein hartes Brot darstellen.

Aber ist damit die Authentizität des Fischerfests in Gefahr? 

Die Wirkungen des Urteils lassen sich nach den historischen Werten abfragen, die möglicherweise zunichte gemacht werden. Dazu dient die folgende Tabelle historischer Werte: 

Kategorientabelle: Historische Werte zur Authentizitätsermittlung

Epistemischer Historischer Wert: 

Die soziale Konstruktion, sie besteht aus Wissensbeständen über den Ritus, des Fischerfests wird letztlich nur erweitert, weil auch das Fischerfest sich nicht außerhalb der Zeit befindet, sondern in der Zeit bewegt wird und damit sowieso Wandelungen und steten Veränderungen unterliegt. Nun gibt es eine neue Erzählung, die das Fischerfest anreichert: Frau X hatte auf Gleichstellung der Frauen geklagt und im Jahr 2020 ihr Recht bekommen, auch wenn es noch nicht rechtsgültig ist. Dadurch wird aber die übrige soziale Konstruktion über das Fischerfest nicht angetastet. Es wird lediglich erweitert. Der epistemische Historische Wert des Fischerfests ist nicht in Gefahr. 

Lokaler Historischer Wert: 

An dem Austragungsort des Fests ändert sich nichts. Der Stadtbach bleibt weiterhin als authentischer Ort des Fests bestehen. 

Materieller Historischer Wert:

Hier wird die Beurteilung schwierig, weil es sich um einen Ritus handelt, der sich in Handlungen flüchtig, aber alljährlich materialisiert. Hier ändert sich sehr wohl etwas, wenn nun die Handlungen auch von Frauen ausgeführt werden können. Auch die andere materielle Äußerung des Fischerfests, die Satzung des Vereins, muss sich ändern. Aber auch das ist nichts Neues, denn beispielsweise die Kritik von Tierschutzverbänden hat Änderungen der Satzung bereits notwendig gemacht. Wandel ist für alles, das in der Zeit ist, Normalität. Der materielle historische Wert bleibt größtenteils weiterhin erhalten, lediglich übliche und notwendige Änderungen vollziehen sich. Erhaltung der reinen Tradition widerspräche dem Leben. 

Temporaler Historischer Wert:

Das Spektakle des Ausfischens ist seit vielen Jahrhunderten belegt durch Archivalien des Stadtarchivs. Es befindet sich in der Zeit, es ist geschichtlich und gerade seine Geschichtlichkeit macht es authentisch. Zur Geschichtlichkeit gehört geradezu der Wandel, wie der Wandel eines Menschen, der in seiner Biografie sichtbar wird. Der Wandel macht authentisch, einzigartig unverwechselbar. Auch dieser Historische Wert wird nicht angegriffen. Niemand würde zum zünftischen „Ursprung“ – was das auch immer sei – des Fischerfests zurückkehren können, denn das Heilige Römische Reich deutscher Nation gibt es genauso wenig wie das Zunftwesen. Also auch hier ist die Authentizität des Fischerfests nicht durch das Urteil in Gefahr. 

Ästhetischer Historischer Wert:

Dieser Wert erfasst das Wahrzunehmende des Ritus des Ausfischens. Wird es zeitautonom-historisch betrieben? Sehen die Fischer aus wie um 1700? Das ist nicht der Fall, obgleich im Rahmen des Wallensteinfests durchaus eine historische Ästhetik des 17. Jahrhunderts gepflegt wird. Doch die Fischer, bald womöglich auch die Fischerinnen, pflegen und pflegten diesen historischen Wert nicht. Sie stiegen und steigen immer zeitgemäß gekleidet in den Bach. 

Idealistischer Historischer Wert:

Das Prinzip des Ausfischens wird mit ihm erfasst, die abstrakten Strukturen, die in der Vereinssatzung festgehalten werden: Ausfischen, das Aussehen und die Größe des Fangwerkzeuges (Bären), der (die) Fischerkönig (in), das Schlachten der Fische. Diese historischen Prinzipien werden nicht durch das neue Recht der Frauen angetastet. Auch hier bleibt der Historische Wert erhalten. 

Authentizität? 

Die Summe der historischen Werte geben auf die Frage nach der Authentizität des Fischerfests Antwort: Sie wird durch das Urteil nicht angetastet. Trotz des möglicherweise neuen Rechts der Frauen, bleibt es auch weiterhin historisch, historisch wertvoll und authentisch. – Memminger Männer, die Ihr Traditionalisten seid, sorgt Euch nicht um die Tradition. Sorgt Euch nur um Eure Stellung. – Aber auch das wäre nur zeitgemäß.

3 Gedanken zu “Frauen und die Authentizität des Memminger Fischertags

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