Machtlos nach der Wahl
Im Schwarzwälder Murgtal durchlebt eine Stadt gerade das Gefühl der Machtlosigkeit, das unter anderem zu einer Auseinandersetzung mit dem Wesen bundesdeutscher Demokratie führt. Der Stadt droht wegen ihrer fragilen Finanzsituation die Kommunalaufsicht, folglich bemüht sich die Stadt zu sparen, um abzuwenden, was unbehaglich ist. Gestrichen werden können nur Positionen, zu deren Unterhalt die Gemeinde nicht per Gesetz verpflichtet ist. Genau diese Positionen machen die Gemeinde jedoch so interessant wie attraktiv, ermöglichen Zuzug, machen die materielle Stadt der Pflicht zu einer sozial-attraktiven Stadt der Kür. Darunter fallen Schulen in den Ortsteilen, die Vereinstreffpunkte wie Ortsteilhallen, aber auch beliebte Schwimmbäder, die sinnbildlich für den badischen Sommer stehen, für Familienglück und Zusammenhalt, Gemeinschaft. Allesamt sind das Institutionen, die ehemals bei der sanften baden-württembergischen Gemeindereform der „gelenkten Freiweilligkeit“ Gemeinden dargeboten wurden, um ihnen die Aufgabe ihrer Souveränität zu erleichtern. Was ehemals in den 1970er Jahren den kommunalen Frieden wahrte, den Kernorten, die von der Eingemeindung profitierten, diente, wandelte sich zur Last und Ballast, zum sinnlosen Sandsack, der den Auftrieb der Stadt hindert und den Ballon der Stadt trotz heißer Luft zu Boden zieht, der einzig und allein abgeworfen werden muss, um Rettung zu erhoffen.
Nun, das lässt sich durchaus nachvollziehen. Wer sich bewusst ist, was verloren geht, um zumindest kurzfristig die Gesamtgemeinde vor dem finanziellen Absturz zu bewahren, der ist gut beraten, die Menschen mitzunehmen, denen ihre liebgewonnenen Institutionen genommen werden. Bedauerlicherweise geschah dies nicht. Es wurden keine Lösungen mit den Bürgerinnen und Bürgern gesucht, sondern nur eine Streichliste präsentiert, die schmerzlich bewusst machte, wie eine elitistische Interpretationsweise der Demokratie funktioniert, ein demokratisch erwirkter technokratischer Regierungsstil, der Empathie vermeidet und deswegen als arrogant und unmenschlich wahrgenommen wird. Es geht also um die Auslegung, um das Wie-regiert-wird. Werden Lösungen gesucht, die für das Wahlvolk verträglich sind, zumindest eine Aussicht auf ein besseres Leben gewähren oder werden Lösungen oktroyiert, ohne die Gefühle der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen? Letzteres erzeugt Empörung und Wut. Beide sind verständlich und für die Stadtregierung sicherlich ärgerlich, aber letztlich selbst gewählt; es hätte andere Wege gegeben.
Treuhänder der Wahl
Selbst gewählt ist natürlich auch die Stadtregierung und der Bürgermeister und zwar von den Bürgerinnen und Bürgern. Sie wollten mehrheitlich den Bürgermeister, den sie bekamen und sie wollten die Mehrheitsverteilung im Gemeinderat. Und darin liegt nun doch ein ganz bemerkenswertes Problem.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Landesverfassung von Baden-Württemberg sieht nämlich ein Trustee-Modell der Repräsentation vor. Das heißt: Bürgerinnen und Bürger wählen eine Partei und bestimmte Personen, denen sie zu einem Mandat verhelfen. Es sind ihre treuhänderischen Repräsentanten. Das heißt aber nicht, dass es ihre weisungsgebundenen Delegierten sind, die nach Wählerwünschen entscheiden. Es bedeutet vielmehr, dass diese Treuhänderinnen und Treuhänder nach ihrem Gewissen entscheiden. So heißt es im Grundgesetz Art. 38 Abs. 1 Satz 2: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Nun kommt es auf die Auslegung dieses Satzes an, der sich beinahe identisch in der Landesverfassung Baden-Württembergs widerspiegelt. Die Worte könnten bedeuten, dass Mandatsträgerinnen und -träger nach der Wahl alles tun und lassen dürfen, was ihnen vernünftig erscheint. Gewissen führt dann zu einer Entscheidung, wenn ein Diskurs zu einem Ende gekommen ist. Dann folgt die Entscheidung möglicherweise sogar gegen die eigene Überzeugung, weil es um etwas Höheres als das Selbst der Trustees geht. Erst mit der nächsten Wahl werden sie durch Wahl oder Nicht-Wahl eventuell zur Rechenschaft gezogen.
Dass diese Weisungsungebundenheit und Auftragslosigkeit der Mandatsträgerinnen und -träger keineswegs dem parlamentarischen Alltag in Deutschland entspricht, zeigt sich an den Abstimmungsergebnissen aller Parlamente, deren Parlamentarier nicht nach ihrem individuellen Gewissen, sondern nach Fraktionen abstimmen. Die Fraktion scheint das Gewissen zu sein, nach dem entschieden wird. Ob dies von den Verfasserinnen und Verfassern des Grundgesetzes auch so vorgesehen war? Das Grundgesetz ist damit ein zugegebenermaßen sehr schöner, jedoch zahn- und krallenloser Tiger. Aber natürlich hat jede Regierung und im Besonderen die Gernsbacher Stadtregierung das uneingeschränkte recht, auf das Trustee-Modell des Grundgesetzes zu verweisen und zu sagen: „Wir erfüllen den Auftrag des Grundgesetzes vollkommen, denn wir sind Treuhänderinnen und Treuhänder Euerer Wahl.“ Wer so argumentiert, der möge – so wäre es moralisch korrekt – auch nach seinem Gewissen frei entscheiden, wenn es zur Abstimmung kommt! Sonst wird der Rekurs auf das Grundgesetz ein wenig schwankend, möglicherweise sogar unglaubwürdig. Dieses Prinzip des bundesdeutschen Trustee-Modells kann in Demokratien zur Abschaffung der Demokratie führen, wie dies in den USA sichtbar wird wie in gewissen europäischen Ländern. Denn wer die Treuhänder des Willens wählt, der gibt ihnen das Recht nach ihrem Gewissen zu handeln. Was auch immer dieses Gewissen ist, dem ihre Entscheidungen unterliegen. Es könnte auch ein kollektives Gewissen sein, auf das sich politische Parteien berufen und damit (ge)wissentlich die Demokratie abschaffen.
Abstimmung und Recht
Angenommen die demokratisch gewählten Trustees stimmen nun in einer Gemeinderatssitzung für die Gernsbacher Streichliste, ihr Recht ist es allemal, denn niemand kann die Verpflichtung auf das Gewissen der einzelnen Repräsentantinnen und Repräsentanten überprüfen und schon gar nicht deren Gewissen selbst einsehen. Dann bleiben die Wähler zurück. Es ist nicht ihr Wille, ihr Wille wurde auch nicht im Vorfeld ausführlich gehört, ihr Wille ging unter im Rasen der Zeit und sollte untergehen im Willen der Stadtregierung. Aber den Willen der Wählerinnen und Wähler zu hören, wäre wichtig gewesen, damit die Trustees überhaupt ihr Gewissen in diesem speziellen Fall bilden hätten können.
Was bleibt?
Was bleibt ihnen? Im Rechtsstaat lassen sich Mittel ausschöpfen, die zu einer von Bürgerinnen und Bürger erzwungenen Partizipation führen könnten und sogar immer wieder zu einem Umdenken des Führungs- und Regierungsstils beigetragen haben. Das Bürgerbegehren, der Bürgerentscheid, das Landesinformationsgesetz, das für Transparenz sorgen kann. Dieser Weg des Bürgerbegeherns war oft erfolgreich. Bäder wurden nicht geschlossen und Schulen blieben. Vor allem aber spielte die wieder eingeholte Zeit eine Rolle, denn die durch Trustees und ihrem Gewissen gefällte Entscheidungen wurden verzögert für Monate sogar Jahre. Oder anders gesagt: Es erfolgte durch Rechtsmittel die Blockade des Beschlusses. Die gütliche Lösung liegt auf allen Seiten.
Schwierige Situationen können gemeinsam gelöst oder einsam verstärkt werden. Gernsbach steht vor dem Scheideweg.