Stochern im Nebel. Bürgerbegehren ist zulässig: der andere Blick

Am Abend des 5. Juli 2026 erschien die Replik auf das Gutachten von Prof. Dr. Werner Finger, das nach Ansicht der Verwaltung und des Bürgermeisters Julian Christ, die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens in Abrede stellt.

Die Replik stammt aus de Feder von Dr. Edgar Wunder, dem Landesvorsitzenden von ‚Mehr Demokratie e. V. Baden-Württemberg. Mit überzeugender juristischer Expertise zeigt Dr. Edgar Wunder, wie eine Gegendarstellung aussieht. Er dekonstruiert zugleich die Arbeitstechnik von Prof. Dr. Werner Finger.

Dr. Edgar Wunder fasst sein vierseitiges Rechtsgutachten folgendermaßen zusammen:

Die Suche des Bürgermeisters und des von ihm dazu beauftragten Anwalts nach Unzulässig-keitsgründen, um dieses Bürgerbegehren loszuwerden, gleicht einem Stochern im Nebel. Ein rechtssicher tragfähiger Unzulässigkeitsgrund kam dabei nicht heraus. Aber auch die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist nicht sicher gegeben, weil als Folge der Außerge-wöhnlichkeit des Falls eine Reihe offener Rechtsfragen bestehen, zu denen nicht sicher vorausgesagt werden kann, wie ein Verwaltungsgericht entscheiden würde. Die Frage ist dann eher, ob es sich eine Gemeinde wirklich leisten will, sich auf langwierige und im Ergebnis unsichere Gerichtsprozesse einzulassen, oder ob nicht andere Wege eines einvernehmlichen Voranschreitens gefunden werden können. Einige rechtlich mögliche Optionen hatte ich mit ihren Vor- und Nachteilen skizziert, die politische Abwägung dazu muss der Gemeinderat selbst vornehmen.

Zum vollständigen Rechtsgutachten von Dr. Edgar Wunder über das Bürgerbegehren in Gernsbach

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