Authentizität und kultureller Wert von Knabenchören und das Grundgesetz
Engaged Historiography- anwendungsorientierte Regionalgeschichte
Seit einigen Jahren verfolge ich ein Projekt, das ich zugegebenermaßen ein wenig platt „History for future“ genannt habe. Europäische Regionalgeschichte, wie ich sie an der Universität Augsburg lehre und beforsche, verstehe ich als Grundlagenwissenschaft zur Lösung von Problemen der Folgen des Klimawandels, sie betreffen gleichsam Klimaschutz wie Klimaresilienz oder aber auch der Gendergerechtigkeit. Historische Regionalforschung scheint mir überaus dafür geeignet keine Wissenschaft für die Wissenschaft zu sein, sondern eine Wissenschaft mit der sich aktuelle und zukünftige Probleme lösen lassen. – Alles ist historisch. Und dezidiertes Wissen über alles ist notwendig, wenn wir als Menschheit weiterbestehen wollen. Dazu eignet sich die Regionalgeschichte, denn alles ist lokal, auch wenn der globale Rahmen ebenso wichtig ist. Regionalgeschichte ist immer auch zugleich Globalgeschichte. Damit verfolge ich einen regional-globalhistorischen Ansatz, um Wissen zu produzieren, das als Sachstand für weitere Entscheidungen anderer Disziplinen dient. Ob in der Ethik, ob in der Stadtplanung, ob in der Physik, in der Landschaftsgestaltung, in der Jurisprudenz und und und. Historisches Wissen ist eine Notwendigkeit, um zu verstehen, was wir für unsere Zukunft wollen. Sie ermöglicht Positionierung in Raum und Zeit, vor allem in der Zukunft. Retrogrades, konservatives Vorgehen in Richtung Vergangenheit ist dabei keine Option, sondern der bewusste historische Wandel vom Jetzt in die Zukunft wird anvisiert und konstruiert. Insofern ist diese regional-globalhistorische Forschung eine Zukunftswissenschaft, die auf die Gegenwart der Vergangenheit rekurriert: Grundlagenforschung für einen interdisziplinären globalen Ansatz, den wir als globale Gesellschaft benötigen.
Anwendungsbereiche
Einige Publikationen, Beiträge und Monographien, sowie Gutachten sind in den letzten Jahren veröffentlicht worden: zur historischen Gletscherforschung, zur Stadtplanung, zum Kulturerbe, zur Gendergerechtigkeit und zu deren allgemeiner theoretischen und methodischen Grundlage (Signifikanten-Interaktionsanalyse und Leitbild Authentische Stadt). All diese Inhalt beruhen auf der Authentizitätsforschung, die aus meiner Habilitationsschrift weiterentwickelt wurden. Meine Absicht war es, die übergeordnete und mythisch-überhöhte Stellung des Originals, des originalen Kulturerbes, zu dekonstruieren und ein neues Bewertungsschema anzubieten, um Kulturerbe, materielles und immaterielles, taxieren und klassifizieren zu können. Die theoretische Grundlage setzte ich auch für die Klimaforschung ein, denn auch dort ist eine Antwort notwendig: Welcher Zustand, den wir erreichen wollen, ist ein „ursprünglicher“, ein „geheilter“? Den Ursprung gibt es als solchen nicht; er ist konstruiert. So bleiben nur historische Relationen von greifbarem Wandel zu Wandel, um festzustellen, welche historische Grundlage überhaupt relevant ist, um Aussagen und Entscheidungen für die Zukunft bezüglich bestimmter Zustände zu treffen.
Genderdiskriminierung und Tradition
Gendergerechtigkeit bezüglich Tradition immateriellen Kulturerbes stellte sich als besondere Herausforderung dar. Ein im Jahr 2020 aktueller Fall, der durch die Medien ging, war der Memminger Fischertag. Eine sogenannte Tradition erlaubte es Männern den Stadtbach auszufischen, damit er gereinigt werden konnte. Wer den größten Fisch mit einem speziellen Kescher, einem sogenannten Bären, fängt, wird Fischerkönig – nicht gegendert, denn eine Fischerkönigin erlaubte die Vereinssatzung nicht, mit der die Tradition erst erfunden wurde. Die Vereinssatzung verbot den Frauen in das städtische Fließgewässer zu steigen. Die männlichen Vereinsmitglieder empfanden die Satzung als Tradition, die ihnen unbedingt erhaltungswürdig erschien. Im Rahmen der kulinarischen Infrastruktur konnten sich die Frauen durchaus verwirklichend betätigen. Eine Memmingerin klagte gegen die Satzung. Anlass genug, darüber nachzudenken, wie so eine erfundene Tradition in Einklang mit dem GG und dem AGG zu bringen sei. Steht Tradition über der Gleichstellung und Gleichbehandlung? Geht Tradition verloren, wenn Frauen nicht mehr diskriminiert werden? Ich bin in einer kurzen Analyse zum Ergebnis gekommen, dass die Authentizität des Fischertags nicht angegriffen wird und eine Verletzung des GG und AGG aus Traditionsgründen niemals gerechtfertigt werden kann, auch nicht in Memmingen. Diese kurze Stellungnahme veröffentlichte ich am 2. September 2020. Die hochgehaltene Tradition in Memmingen war letztlich wie alle sogenannten Traditionen eine erfundene, die vor allem die Genderdiskriminierung tradierte, die sich im 19. und 20. Jahrhundert als Überbleibsel der Frühen Neuzeit in allen Gesellschaftsbereichen präsentierte.
Daraus erwuchs im Sommer 2022 ein weiteres Kurzgtachten zu einem ähnlichen Fall: den Knabenchören. Legitimiert sogenannte Tradition der Knabenchöre die Aushebelung des GG und AGG? Sicherlich nicht. Diese Tradition ist eine Tradition der Diskriminierung – tradierte Diskriminierung – beruhend auf dem Verbot der römischen Kirchen von Frauen in der Liturgie. Weil Frauen in der Kirche nicht singen durften, mussten sie von Knaben vor dem Stimmbruch ersetzt werden. Sie sind reine, aus Diskriminierung geborene Surrogate. Eine Kultur der Diskriminierung, wie sie im christlichen Mittelalter religiös begründet und für die gesamte Gesellschaft verpflichtend wurde, kann kein schützenswertes Kulturgut in unserer Kultur der Gleichstellung sein. Genauso könnte argumentiert werden, dass das Feudalsystem und Fronarbeit, Leibeigenschaft geschützt werden müsse, weil es doch Kulturgut sei. Nun hat sich das Feudalsystem aber längst überlebt, spätestens mit der Revolution von 1848/49. Es existiert seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr. Knabenchöre haben sich letztlich auch überlebt, weil sie nicht ausschließlich liturgische Funktionen erfüllen und obendrein staatlich finanziert werden. Und doch sollen sie geschützt werden in ihrer sozialen Struktur? Das bedeutet sekundär, dass Diskriminierung als Kulturgut geschützt wird. Wie verträgt sich das mit unserem GG und dem AGG? Sozialstrukturen und Sozialprinzipien können und dürfen nicht als Kulturgut oder Kulturerbe geschützt werden, sie benötigen die Schutzlosigkeit für ihre Entwicklung. Gesellschaften müssen leben und Leben bedeutet Wandel. Institutionen hingegen dürfen und können sehr wohl geschützt werden. Konservatives Denken befürchtet, die Institutionen verlören Authentizität, wenn sie sich wandelten. Das Gegenteil ist der Fall. Sie verlieren niemals ihre Authentizität, nur weil sich die Kultur einer Gesellschaft wandelt. Sie gewinnen Authentizität, sie sind am Leben, wenn sie sich in die Zeit stellen. Tun sie es nicht, sind sie, was sie heute sind, petrifizierte Dinosaurier.